DSVGO.

Häufige Fragen.
Und Antworten.

Persönlichkeitsrechte
Bildrechte
Videomaterial

Müssen Kinder/Erwachsene vorher ihr Einverständnis geben, gefilmt zu werden?

Bildnisse dürfen grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden (vgl. § 22 Abs. 1 Kunsturhebergesetz / „KUG“).

Ist sichergestellt, dass die gefilmten Personen/Minderjährigen in der Regel vorher ihre Zustimmung gegeben haben?

Grundsätzlich wird in der Praxis des Sportrechts regelmäßig eine gesonderte Einverständniserklärung von Mitgliedern und Eltern für die Nutzung und Verarbeitung von Bildern gefordert. In der Regel erfolgt dies im Rahmen des Antragsverfahrens des Spielers beim jeweiligen Verein/Verband. Dies ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall.

 

Welche Rechte haben Athleten, wenn keine Einwilligung erteilt wurde?

Grundsätzlich hat die einzelne Person/der einzelne Sportler das Recht auf Entfernung des jeweiligen Bildes/Inhaltes, wenn keine vorherige Zustimmung vorliegt.

Ist eine Einwilligung erforderlich, wenn Zuschauer (als Teil der Sportveranstaltungen) dargestellt / gefilmt werden?

Die Veröffentlichung ist zulässig, wenn es sich um Bilder von Versammlungen, Umzügen oder ähnlichen Veranstaltungen handelt, an denen die abgebildete Person teilgenommen hat, z.B. einer Sportveranstaltung oder einer sonstigen Veranstaltung des Vereins, bei der die Person als aktiver Teilnehmer oder passiver Zuschauer anwesend war (vgl. § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG).

Datenschutz

Wie sieht es mit dem Filmen und dem Datenschutz aus?

Grundsätzlich gelten für das Filmen von Personen die gesetzlichen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In der Regel wird dieses Thema bereits auf der Ebene der Bildrechte und der erforderlichen Einwilligung gelöst (s.o.).

Welche Rechte haben Minderjährige in Bezug auf die DSVGO?

Abweichend von der zivilrechtlichen Volljährigkeit (18 Jahre) sind Minderjährige mit 16 Jahren im Sinne des Datenschutzes einwilligungsfähig. Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren benötigen die (datenschutzrechtliche) Einwilligung der Eltern.

Gibt es Ausnahmen von dem Grundsatz, dass eine Rechtsgrundlage (z. B. eine Einwilligung) erforderlich ist, um die DSGVO nicht anzuwenden?

Die Ausnahmeregelung des Art. 85 DSGVO wurde in Deutschland bisher rechtlich nicht genutzt. Einige Gerichte haben aber jedoch bereits die Anwendbarkeit der Ausnahme für journalistische Zwecke (Bestimmungen zur Presse- und Meinungsfreiheit) bejaht.

Urheberrechte
Verletzung
Durchsetzung

Wie kann ich nicht autorisierte Videoinhalte melden / entfernen?

Nach dem Telemediengesetz („TMG“) gilt SolidSport als Video-Sharing-Plattform und damit als Host-Provider (§ 10 TMG). Wir sind grundsätzlich verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um Videos zu entfernen oder den Zugang zu sperren, sobald wir Kenntnis von einem rechtswidrigen Video oder einem rechtsverletzenden Video bzw. dessen Inhalt erlangen (sog. „Notice and Take Down-Verfahren“).

Welche Rechte habe ich in diesem Fall?

Sie können den folgenden Link verwenden, um den entsprechenden Inhalt zu melden/entfernen [X].

Bei der Gründung von Solidsport hatten wir eine klare Vision: Wir wollen allen Sportarten in allen Wettbewerben ermöglichen, ihre Spiele und Events live zu übertragen. Egal ob Profis oder Amateure, egal ob Kinder oder Erwachsene. Das funktioniert nur mit simplen, kostenfreien Lösungen – und die haben wir entwickelt.

Mit Livestreaming haben alle Zuschauer Zugang zu Spannung und Spielspaß und unterstützen durch ihre Beiträge die lokalen Vereine, Teams und Sportler. So wird die Entwicklung von Athleten und Trainern unterstützt, sportliche Aktivität gefördert und zu mehr Bewegung und Gesundheit beigetragen.

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